Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich, Gültigkeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) sind Grundlage einer Geschäftsbeziehung zwischen dem Werbetreibenden (im Folgenden Auftraggeber genannt) und dem Betreiber von www.doscui.de, der E.R.S Media Services GmbH (im Folgenden Anbieter genannt). Jeder Auftragnehmer erklärt sich bei Anmeldung bzw. jeder weiteren Buchung von Leistungen hiermit einverstanden. Die AGB gelten für die gesamte Laufzeit der Geschäftsbeziehung zwischen Anbieter und Auftragnehmern.

Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Auftragnehmern werden zurückgewiesen. Sie kommen auch nicht zur Anwendung, wenn sie den AGB des Anbieters nicht oder nur teilweise widersprechen.

2. Zustandekommen des Vertrags, Abtretung

Der Auftragnehmer erteilt über das Auftragsformular (gedruckt oder elektronisch), über den Telefonverkauf oder einen entsprechenden, hierfür vorgesehenen Vertriebskanal des Anbieters einen für ihn verbindlichen Leistungsauftrag. Ein Vertrag über die Leistung kommt durch Zugang einer Auftragsbestätigung durch den Anbieter in Schrift- oder Textform zustande. Ohne Auftragsbestätigung oder im Falle vorheriger Leistungserbringung durch den Anbieter gilt der Leistungsauftrag mit der Leistungserbringung als angenommen.

Die im Vertrag vereinbarte Leistung auf Dritte zu übertragen ist dem Auftragnehmer – unter Ausnahme des Anwendungsbereiches von § 354a HGB – nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters gestattet.

3. Vertragsgegenstand, Ausführung

Der Umfang und Inhalt der Leistung ergibt sich aus den in der Artikelbeschreibung getroffenen Regelungen, den im Leistungsauftrag und dessen Anlagen getroffenen Regelungen und ergänzend aus diesen AGB. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters sind unter www.doscui.de einsehbar und abrufbar.

Soweit der Leistungsauftrag im Zusammenhang mit der Beauftragung einer Schaltung einer oder mehrerer Werbeinhalte auf dem Internetportal des Anbieters (www.doscui.de) und/oder der Beauftragung einer oder mehrerer anderer Marketing Services des Anbieters erfolgt, kommen ergänzend die für diese Eintragungen und Marketing Services jeweils geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters zur Anwendung. Auch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unter www.doscui.de und abrufbar.

Die vereinbarten Leistungen erbringt der Anbieter nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung durch qualifizierte Mitarbeiter, deren Auswahl dem Anbieter vorbehalten bleibt.

Der Anbieter ist stets berechtigt, die Leistungserbringung durch andere Unternehmen und/oder andere Subunternehmer und/oder Personen (alle im Folgenden „Erfüllungsgehilfen“ genannt) ausführen zu lassen. Dies gilt auch, wenn im Rahmen dieser AGB oder anderer Vertragsunterlagen nur der Anbieter als Leistender genannt wird.

4. Leistungsumfang

Soweit die Leistung nach den vertraglichen Vereinbarungen die Zugänglichmachung eines Banners umfasst, veranlasst der Anbieter – soweit die Parteien nicht ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung treffen – die Zugänglichmachung des Banners nach eigenem Ermessen unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers. Der Anbieter ist in diesem Fall nicht verpflichtet, den Banner an einer bestimmten Stelle oder Position oder zu einem bestimmten Zeitpunkt zugänglich zu machen oder eine bestimmte Anzahl von Einblendungen oder Klicks zu gewährleisten.

Soweit ausdrücklich vereinbart, veranlasst der Anbieter im vereinbarten Umfang, in der vereinbarten Art und Weise, in der vereinbarten Kategorie und/oder nach dem vereinbarten Ranking die Einblendung des vereinbarten Banners in die vereinbarte(n) Internetseite(n) oder deren Unterseiten.

Soweit nicht anders vereinbart, ist der Anbieter berechtigt, Internetseiten und/oder Belegungsorte mehr als einem Kunden zur Verfügung stellen. Bei Mehrfachbelegung einer vereinbarten Rankingstufe und/oder eines vereinbarten Einblendungsortes erfolgt die Einblendung rotierend.

Soweit nicht anders vereinbart liefert der Auftraggeber vertragsgegenständliche Banner, Texte, Bilder und/oder Animationen/Videosequenzen, Flyer, Produktexemplare oder andere für die Marketing Service notwendigen Inhalte und/oder Gegenstände auf eigene Kosten rechtzeitig in der vereinbarten Weise beim Anbieter an.

5. Leistungsablehnung, Leistungsaussetzung

Der Anbieter behält sich das Recht vor, Werbebuchungen zu stornieren, anzuhalten oder zu löschen, die Seiten mit folgendem Inhalt bzw. weitere Werbeformen mit folgendem Inhalten öffnen:

Illegale Inhalte, Warez oder Crackz, Radikale Inhalte, kein Impressum

Der Anbieter ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Verwendung, Einbindung und/oder Zugänglichmachung durch den Auftragnehmer angelieferte Banner, Texte, Bilder und/oder Animationen/Videosequenzen (alle im Folgenden „Materialien“ genannt) abzulehnen, soweit technische Gründe entgegenstehen und/oder Materialien oder deren Inhalte gegen

Rechtsvorschriften, die guten Sitten und/oder Rechte Dritter verstoßen und/oder geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen. Insbesondere dürfen Materialien nicht i. S. d. § 131 StGB zum Rassenhass aufstacheln, den Krieg und/oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößige oder in sonstiger Weise

herabsetzende, ehrverletzende, anstößige, erotische und/oder i. S .d. § 184 StGB pornographische Inhalte aufweisen und/oder auf entsprechende Angebote hinweisen.

Der Anbieter ist auch berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Verwendung, Einbindung und/oder Zugänglichmachung von Materialien abzulehnen, die gegen die Veröffentlichungsrichtlinien der Internetseiten, über welche die Banner zugänglich gemacht werden sollen, verstoßen. Hiernach sind insbesondere Banner untersagt, die blinkende oder auf sonstige Art animierte Ränder oder Rahmen, knallige oder aggressive Farben (z. B. Neonfarben), undeutliche Schrifttypen und/oder eingebundenen Sound aufweisen.

Erlangt der Anbieter erst nach Umsetzung oder Verwendung Kenntnis von solchen Verstößen, ist der Anbieter berechtigt, die betroffenen Inhalte zu löschen oder bis zum Erzielen einer einvernehmlichen diesbezüglichen Parteivereinbarung die betroffene Leistung rückgängig zu machen. Aus einem solchen Vorgang kann der Auftragnehmer keinerlei Erstattungs-, Kündigungs- oder sonstige Ansprüche oder Rechte gegenüber dem Anbieter geltend machen, dem Anbieter steht jedoch ein Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages zu.

Der Anbieter ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, bei Beanstandungen/ Inanspruchnahme durch Dritte, worüber er den Auftragnehmer umgehend zu unterrichten hat, ohne weitere Sachprüfung die Leistungserbringung, gegebenenfalls bis zur Klärung der Rechtslage, auszusetzen. In diesem Fall ist der Auftragnehmer auch weiterhin zur Zahlung der vertragsgemäßen Vergütung verpflichtet. Er kann jedoch den Vertrag außerordentlich mit einer Auslauffrist von zwei Wochen kündigen.

Eine Ausbringung des Restguthabens besteht bei Löschung oder Aussetzung der Werbung nicht.

6. Nutzungsrechtseinräumung

Soweit dem Anbieter oder Dritten durch oder im Zusammenhang mit der Leistungserbringung, jeglichen Ergebnissen der Leistung oder Teilen hiervon Urheber-, Leistungsschutzrechte oder sonstige Rechte zustehen oder entstehen, räumt der Anbieter dem Auftraggeber mit Eingang der vollständigen Bezahlung beschränkt auf die Vertragslaufzeit alle für die vertragsgegenständliche Nutzung erforderlichen Nutzungsrechte an den Leistungsergebnissen ein. Im Falle eines

Zahlungsverzuges des Auftraggebers ruhen diese Nutzungsrechte.

Jegliche Nutzung überlassener Inhalte einschließlich überlassener Texte, Fotos oder Grafiken über die Vertragslaufzeit und/oder das durch den Anbieter erstellte Banner hinaus ist dem Auftraggeber untersagt.

7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Soweit der Auftraggeber Banner und/oder andere Materialien zur Verfügung zu stellen hat, ist dem Auftraggeber bewusst, dass der Erfolg und die Qualität der Leistung stark von der Qualität und Pünktlichkeit seiner Mitwirkung abhängig sind. Hierzu ist es von großer Relevanz, dass der Auftraggeber von ihm zur Verfügung zu stellende Daten, Informationen und/oder Materialien

absprachegemäß und zeitnah beibringt.

Sämtliche für die Leistungserbringung erforderliche Materialien und Informationen stellt der Auftraggeber dem Anbieter auf eigene Kosten rechtzeitig zur Verfügung und ist allein verantwortlich für deren Eignung für die beabsichtigte Nutzung, deren inhaltliche Richtigkeit, deren Aktualität sowie die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung. Zu den durch den Auftraggeber beizubringenden Informationen zählen u. a. sämtliche nach dem Telemediengesetz oder sonstigen rechtlichen Regelungen erforderlichen Daten und Angaben (z. B. berufsrechtliche Vorgaben, Pflichtangaben nach TKG).

Es ist ausschließlich Sache des Auftraggebers, die wettbewerbs-, marken-, urheber-, namens-, persönlichkeits-, datenschutzrechtliche oder sonstige rechtliche Zulässigkeit und etwaige Pflichtangaben in Bezug auf die Leistung (z. B.Preisangabe bei Premium-Dienste-Rufnummern) und Gestaltungen vor Veröffentlichung des Banners – soweit möglich vorErteilung des Leistungsauftrages – von sich aus zu klären bzw. klären zu lassen. Dem Anbieter obliegt keine rechtliche Prüfungspflicht hinsichtlich der Inhalte des Banners.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Änderungen relevanter Daten – insbesondere Änderungen von Adressdaten, Bankverbindung und/oder E-Mail-Adressen – unverzüglich dem Anbieter mitzuteilen.

Bei nicht ordnungsgemäßer, unvollständiger, insbesondere verspäteter Anlieferung oder nachträglicher Änderung von Materialien oder sonstigen Informationen verlängert sich die Leistungszeit um den durch die Verzögerung eingetretenen Zeitraum zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit zur Wiederaufnahme der Tätigkeit durch den Anbieter.

Stellt der Auftraggeber nach Fristsetzung durch den Anbieter für die Leistungserbringung erforderliche Inhalte nicht fristgemäß zur Verfügung, ist der Anbieter darüber hinaus berechtigt – aber nicht verpflichtet – die Werbung insoweit im für den Auftraggeber zumutbaren Umfang nach eigenem Ermessen zu gestalten oder aber vom Vertrag zurück zu treten. Tritt der Anbieter aus den in diesem Absatz genannten Gründen vom Vertrag zurück, hat der Auftraggeber für bis zu diesem Zeitpunkt erbrachte Leistungen des Anbieters die Vergütung in voller Höhe zu entrichten.

8. Garantie / Haftung des Auftraggebers

Der Auftraggeber sichert zu, dass er hinsichtlich sämtlicher durch ihn gestellter Materialien und freigegebener Inhalte und Gestaltungen über alle Rechte verfügt, die für die vereinbarte Nutzung und Weitergabe erforderlich sind.

Soweit dem Auftraggeber oder Dritten im Hinblick auf die Materialien, die freigegebenen Inhalte, jegliche Leistungsergebnisse des Anbieters oder Teile hiervon Urheber-, Leistungsschutzrechte oder sonstige Rechte zustehen oder entstehen, räumt der Auftraggeber dem Anbieter, den mit diesem verbundenen Unternehmen und sämtlichen mit der Leistungserbringung befassten Erfüllungsgehilfen im für die Leistungserbringung erforderlichen Umfang unwiderruflich die inhaltlich, zeitlich und räumlich unbegrenzten, weiter übertragbaren Nutzungsrechte, Leistungsschutzrechte und sonstigen Rechte oder Befugnisse hinsichtlich der Materialien, aller Leistungen und deren Ergebnissen ein. Diese Nutzungsrechtseinräumung berechtigt den Anbieter, seine verbundenen Unternehmen und seine Erfüllungsgehilfen zur Nutzung mittels aller technischen Verfahren, wie sie bereits heute bekannt sind oder zukünftig bekannt werden, und schließt insbesondere das Recht zu Vervielfältigung, Verbreitung, Übermittlung, Änderung, Übersetzung, Synchronisation, Bearbeitung, Verbindung mit anderen Werken und Medien sowie das Recht zur öffentlichen Aufführung und Zugänglichmachung, zur Sendung in Hörfunk und Fernsehen und durch andere optischakustische Verfahren sowie die Videogrammrechte (z. B. Vervielfältigung und Verbreitung auf Bild-/Tonträgern aller Art) und die Verwertung über das Internet und Telekommunikationsnetze ein und gilt in gleicher Weise für die Auswertung von Teilen der Leistungen des Anbieters und deren Ergebnissen.

Im Falle der Inanspruchnahme durch Dritte, die geltend machen, dass die durch den Auftraggeber überlassenen Materialien und/oder freigegebenen Inhalte und/oder sonstige durch den Auftraggeber veranlasste Gestaltungen und/oder Veröffentlichungen gegen Rechte Dritter verstoßen, haftet allein der Auftraggeber.

Der Auftraggeber stellt den Anbieter auf erstes Anfordern von allen diesbezüglichen Ansprüchen und den Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung frei. Ferner verpflichtet sich der Auftraggeber, den Anbieter nach Kräften mit allen erforderlichen Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.

9. Vertragslaufzeit / Kündigung

Soweit im Auftragsformular kein Beginn der Vertragslaufzeit vereinbart wird, beginnt die Laufzeit des Vertrages zu dem Zeitpunkt, den der Anbieter dem Auftraggeber im Zuge der Auftragsbestätigung mitteilt. Im Falle vorheriger Leistungserbringung durch den Anbieter beginnt die Laufzeit mit Beginn der Leistungserbringung.

Es gilt die Laufzeitangabe im Auftragsformular. Je nach Vereinbarung endet die Vertragslaufzeit mit Ablauf des vereinbarten Zeitraumes oder Eintritt des vereinbarten Ereignisses.

Hiervon unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes. Der Anbieter ist zur fristlosen Kündigung des Vertrages insbesondere berechtigt, wenn

der Auftraggeber gegen gesetzliche Verbote, insbesondere die Verletzung urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher, namensrechtlicher oder datenschutzrechtlicher Bestimmungen, verstößt

der Auftraggeber für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der der monatlichen Vergütung entspricht, in Verzug kommt,

ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Auftraggebers beantragt, eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird, oder

eine nach derzeitigem Stand nicht vorherzusehende grundlegende Änderung der rechtlichen oder technischen Standards oder andere Umstände es dem Anbieter unzumutbar machen, die vertragliche Leistung zu erbringen.

Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform per Brief. Die Kündigung über elektronische Kommunikation wie z.B. E-Mails, SMS, Messenger- oder Chat-Nachrichten ist unzulässig.

In den Fällen a. bis c. ist der Anbieter berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen. Er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Beendigung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.

Im Falle d. hat der Auftraggeber für bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachte Leistungen des Anbieters die Vergütung in voller Höhe zu entrichten.

Nach Vertragsende ist der Anbieter zur Löschung der Banner und Texte berechtigt. Der Anbieter ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, vom Auftraggeber gelieferte Materialien und/oder Gegenstände für andere Marketing Services dem Auftraggeber auf eigene Kosten zurück senden, soweit dies nicht anders bei Auftragsvergabe bestimmt wurde. Die Anbieter ist verpflichtet, die Rücksendung rechtzeitig beim Auftraggeber anzumelden.

10. Änderungen von AGB, Leistungskonditionen und/oder Preise

Es gelten immer die Preise in den Bestellformularen. Ein Anspruch auf Sonderangebote, die zum Beispiel in E-Mails, Newslettern oder Flyern erhalten sind, besteht nicht. Haben Sie Fragen, treten Sie mit uns in Kontakt per E-Mail (info@ers-media.de) oder Telefon ( +49 4769 8210104 ).

Beabsichtigt der Anbieter nach Vertragsschluss Änderungen der AGB, vereinbarter Leistungskonditionen und/oder vereinbarter Preise, wird er diese Änderungen dem Auftraggeber mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden auf die vereinbarte Weise (E-Mail oder schriftlich) mitteilen. Im Falle solcher Änderungen steht dem Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen zu. Erfolgt seitens des Auftraggebers innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung keine schriftliche Kündigung, werden die Änderungen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. Der Anbieter wird den Auftraggeber auf diese Folge in der Änderungsmitteilung hinweisen.

Die Leistungskonditionen kann der Anbieter u. a. ändern, wenn dies aus triftigem Grund erforderlich ist, der Auftraggeber hierdurch gegenüber der bei Vertragsschluss einbezogenen Leistungsbeschreibung objektiv nicht schlechter gestellt (z.B. Beibehaltung oder Verbesserung von Funktionalitäten) und von dieser nicht deutlich abgewichen wird. Ein triftiger Grund liegt vor, wenn es technische Neuerungen auf dem Markt für die geschuldeten Leistungen gibt oder wenn Dritte, von denen der Anbieter zur Erbringung seiner Leistungen notwendige Vorleistungen bezieht, ihr Leistungsangebot ändern.

11. Haftung des Anbieters, Mängelbeseitigung

Dem Auftraggeber ist bewusst, dass die Leistungserbringung teilweise mittels Software erfolgt, und dass Software niemals vollständig fehlerfrei erstellt werden kann. Der Anbieter kann insoweit nicht gewährleisten, dass die Leistung unter allen Hard- und Softwarekonstellationen („Systemkonfigurationen“), insbesondere unter Verwendung unterschiedlicher Internet-Browser, stets fehler- und unterbrechungsfrei läuft und sämtliche Fehler behebbar sind oder behoben werden. Insoweit ist keine absolut fehlerfreie Leistung geschuldet. Der Anbieter und seine Erfüllungsgehilfen erbringen die Leistung vielmehr so, dass sie bei Lieferung unter den verbreitetesten Systemkonfigurationen verwendbar sind. Unter unterschiedlichen Systemkonfigurationen kann das Erscheinungsbild von Bannern aber stets unterschiedlich ausfallen, was unvermeidlich ist und keinen Mangel darstellt.

Für das Erreichen eines bestimmten Erfolges oder das Erzielen bestimmter Leistungsergebnisse haftet der Anbieter nur, soweit dies in einer schriftlichen Vereinbarung ausdrücklich abweichend vorgesehen ist.

Bei lediglich unerheblichen oder kurzzeitigen Beeinträchtigungen der Erreichbarkeit und der Abrufbarkeit von Bannern sind Ansprüche gegen den Anbieter ausgeschlossen.

Im Falle ganz oder teilweise mangelhafter Leistung durch den Anbieter steht dem Auftraggeber ein Anspruch auf Nachbesserung zu. Schlägt die Nachbesserung dreimal fehl, so hat der Auftraggeber wahlweise ein Recht auf Herabsetzung des Preises (Minderung) in angemessener Weise oder Rücktritt. Die Minderung erfolgt in dem Umfang, in dem der Zweck des Vertrages beeinträchtigt wurde (maximal in Höhe der Vergütung für die jeweils betroffene Leistung, bei einer für länger als 12 Monate vereinbarten Leistung maximal in Höhe der jährlichen Vergütung für die betroffene Leistung). Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Soweit es sich um offensichtliche Fehler handelt, sind Mängelrügen dem Anbieter innerhalb von 14 Tagen schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine rechtzeitige Mitteilung, sind jegliche Ansprüche ausgeschlossen. Die Verjährungsfrist für alle Ansprüche, auch auf Schadensersatz, beträgt bei offensichtlichen Mängeln drei Monate.

Fällt die Leistung aus Gründen aus oder verzögert sich aus Gründen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, insbesondere wegen höherer Gewalt, Streiks, aufgrund Änderungen gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z. B. technische Probleme von Plattformbetreibern, Providern oder Netzbetreibern) oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Wird durch die vorgenannten Umstände die Leistung unmöglich, so wird der Anbieter von der Leistungspflicht frei. Die vertraglichen Ansprüche des Anbieters lässt dies unberührt. Wenn die Behinderung länger als zwei Monate dauert, ist der Auftraggeber nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

Kommt der Anbieter schuldhaft mit der Leistung in Verzug und ist der Auftraggeber Unternehmer oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, kann der Auftraggeber, – sofern er glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist – wegen des Verzögerungsschadens eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzuges von je 0,5 %, insgesamt jedoch höchstens 5% des Preises für den Teil der vom Verzug betroffenen Leistungen verlangen. Weitergehende Ansprüche wegen des schuldhaften Verzugs stehen dem Auftraggeber, welcher Unternehmer oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, nur inFällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder bei Vereinbarung eines Fixgeschäftes zu.

Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

Zu Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist der Anbieter nur verpflichtet, soweit ihm, seinen leitenden Angestellten oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur, soweit es sich um eine den Vertragszweck gefährdende Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Als vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten anzusehen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf typische bei Vertragsschluss vorhersehbare Schäden begrenzt.

Nicht zu vertreten hat der Anbieter, wenn einzelne seiner Angestellten oder solcher seiner Erfüllungsgehilfen einfach fahrlässig bei der Abwicklung massenhafter Aufträge gehandelt haben, und die Fehler durch notwendige und zumutbare Kontrolle und Überwachung nicht erkannt wurden.

Eine Haftung des Anbieters ist ferner ausgeschlossen, sofern sie überwiegend durch eine oder mehrere Handlungen des Auftraggebers und/oder sonstiger Dritter, die dem Anbieter nicht zuzurechenen sind, verursacht wurde. Im Falle der teilweisen Verursachung durch den Auftraggeber und/oder Dritte haftet der Anbieter nur anteilig für das eigene Verschulden.

Nicht zu vertreten hat der Anbieter, wenn eine vereinbarte Werbeleistung durch Dritte oder Fremdverschulden nicht erfüllt werden kann, z.B. Diebstahl von Bannern, Wetterschäden an Plakaten, Beschädigung von Werbeträgern, Unfall von Fahrzeugen, Ausblendung von Werbung. Der Anbieter kann nach eigenem Ermessen die Werbeleistung anpassen bzw. wandeln. Im Falle der teilweisen Verursachung durch den Auftraggeber haftet der Anbieter nur anteilig für das eigene Verschulden.

Für Fehler jeder Art aus telefonischer Übermittlung übernimmt der Anbieter keine Haftung.

Soweit der Auftraggeber Unternehmer ist, ist die Haftung des Anbieters für grobes Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen beschränkt auf Ersatz von Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Als wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten anzusehen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, derenVerletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Des Weiteren ist die Haftung auf Ersatz des typisch vorhersehbaren Schadens begrenzt.

Im Falle höherer Gewalt sind sämtliche Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.

Vorstehende Haftungsbeschränkungen und Verjährungsregeln gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, für auf arglistigem Verschweigen eines Mangels oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruhende Ansprüche sowie für Ansprüche aus der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

12. Zahlungen / Aufrechnung / Zurückbehaltung

Der Preis der Leistung ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste des Anbieters oder einer entsprechenden einzelvertraglichen Vereinbarung.

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für die Mehrwertsteuer ist der Satz maßgeblich, der am Ende des jeweiligen Leistungszeitraumes gültig ist.

Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Rechnungsstellung durch den Anbieter in der Regel hinsichtlich der Leistung Zugänglichmachung von Bannern mit Zugänglichmachung des Banners und hinsichtlich der Leistung Bannererstellung nach Freigabe des Banners durch den Auftraggeber resp. Eintritt der Freigabefiktion gemäß Absatz 2.1 dieser AGB.

Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungsbeträge bis spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum zu bezahlen.

Hat der Auftraggeber dem Anbieter eine Einzugsermächtigung bzw. nach erfolgter Umstellung auf das SEPA-Lastschriftverfahren ein SEPA-Mandat erteilt, erfolgt die Zahlung per Bankeinzug. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass eine für das SEPA-Lastschriftverfahren erforderliche Vorabankündigung (Pre-Notification) spätestens drei Tage vor dem jeweiligen Belastungsdatum zu erfolgen hat.

Der Anbieter übersendet nach eigener Wahl dem Auftraggeber Rechnungen per E-Mail oder per Post. Ggf. stimmt der Auftraggeber einer ausschließlichen Versendung der Rechnung per E-Mail zu und ist damit einverstanden, dass in diesem Fall eine Rechnung in Papierform nicht geschuldet ist.

Für jede Mahnung kann der Anbieter einen pauschalen Mahnkostenbetrag in Höhe von 5,00 Euro erheben, wobei dem Auftraggeber der Nachweis gestattet ist, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Auftragsvermittler und sonstige Dritte sind nicht berechtigt, Zahlungen für den Anbieter entgegenzunehmen.

Kommt der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug oder bestehen objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers, so kann der Anbieter ohne Rücksicht auf ursprünglich vereinbarte Zahlungsziele sämtliche für die (restliche) Vertragslaufzeit vereinbarte Beträge sofort fällig stellen und die weitere Leistungserbringung von dem Ausgleich sämtlicher offen stehender Beträge abhängig machen.

Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung und/oder Zurückbehaltung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.

13. Datenschutz

Name und Anschrift des Auftraggebers sowie alle für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten werden in automatisierten Dateien gespeichert. Soweit dies zur Auftragsabwicklung erforderlich ist, kann der Anbieter die vorstehend benannten Daten auch an mit ihm verbundene Unternehmen und/oder zur Auftragsabwicklung beauftragte Drittunternehmen übertragen. Mit Erteilung des Leistungsauftrags erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis zu dieser Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten.

Dem Auftraggeber ist bekannt, dass im Rahmen der Leistung über die Banner und deren Verlinkung veröffentlichte Erreichbarkeitsdaten zwingend und dauerhaft in Datenbanken gespeichert werden und von Dritten jederzeit einsehbar sind.

Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die veröffentlichten Daten und seine Anschriftdaten in andere elektronische Verzeichnisse aufgenommen, für Informationszwecke genutzt und dabei gegebenenfalls im Rahmen der Integration aufbereitet und verändert werden können.

Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die veröffentlichten Daten und seine Anschriftdaten in den gemeinsamen elektronischen Verzeichnissen und Informationsdiensten des Anbieters und/oder DeTeMedien und/oder anderer Verzeichnisverleger veröffentlicht werden, ungeachtet eines eventuellen Widerspruches gegen die Veröffentlichung des Standardeintrages in elektronischen Verzeichnissen (§10 TDSV).

Dem Auftraggeber ist bekannt, dass der Anbieter nach eigenem Ermessen zur Produktoptimierung und Performance-Messung mittels Trackingssystemen die Zahl der Bannereinblendungen und/oder Klickstatistik misst.

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass er der Verwendung seiner E-Mail-Adresse für Werbung des Anbieters jederzeit widersprechen kann.

14. Sonstiges

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem geschlossenen Vertrag ist Bremervörde, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Das gilt auch, wenn der Auftraggeber im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder sein Wohnsitz unbekannt oder im Ausland ist.